Logo Logo
  • Startseite
  • Über uns
    • Unternehmensprofil
    • Die Geschäftsleitung
    • Teams
      • Unsere Kundenbetreuer in Erlangen
      • Unsere Kundenbetreuer in Dresden
      • Und dann gibt es noch die "Freunde der Zahlen"....
  • Dienstleistungen
    • Verwaltung rund um die Immobilie
    • Extra Service
      • KWG Hausmeisterdienst GmbH
      • KWG Immobilien GmbH
  • Nürnberg: Seniorenresidenz „Am Schloss Stein”
  • Kundenportal KWG Erlangen
  • Kundenportal KWG Dresden
  • Vermietungen
  • Neukirchpark
    • Lage
    • Baubeschreibung
    • Wohnungen
  • Hechtpark
    • Lage
    • Wohnungen
  • Liliengasse
    • Lage
    • Baubeschreibung
    • Wohnungen
  • Kontakt
  • Stellen
Menü
Startseite Über uns Dienstleistungen Nürnberg: Seniorenresidenz „Am Schloss Stein” Kundenportal KWG Erlangen Kundenportal KWG Dresden Vermietungen Neukirchpark Hechtpark Liliengasse Kontakt Stellen
Kundenportal
Erlangen Dresden Vermietungen
 
Ensemble am Neukirchpark Hechtpark Liliengasse
Impressum Datenschutz Informationspflichten Kontakt

KWG Hausverwaltung – Fachverwaltung für Wohnungseigentum

Klaus Gareiß

Die Immobilien, die die KWG verwaltet, sind ihren Eigentümern viel wert – bisweilen ein kleines Vermögen. Und weil niemand die Verwaltung eines Vermögens einfach in irgendwelche Hände gibt, hatten unsere Kunden allesamt gute Gründe, sich für die KWG zu entscheiden:

Einige haben bewusst ein solides Traditionsunternehmen gewählt. Für andere war ausschlaggebend, dass bei uns alle Mitarbeiter fachspezifisch ausgebildet sind und entsprechend kompetent beraten. Und wieder andere mögen einfach unsere zuverlässige, geradlinig-freundliche Art und unsere klare Organisation.

Am besten, Sie machen sich hier selbst ein erstes Bild von der KWG. Alles Weitere besprechen wir dann – so hoffe ich – persönlich.

 

Klaus Gareiß

Geschäftsführer der KWG

Aktuelle Hinweise:

• Grundsteuererklärungen, abzugeben (Frist wurde verlängert) bis zum 31.01.2023

Generell:

Grundsätzlich ist der einzelne Wohnungseigentümer (nicht die Verwaltung!) zur Abgabe verpflichtet. Bei einem Erbbaurecht der Erbbauberechtigte (nicht der Erbbauverpflichtete, also nicht der Grundbucheigentümer).  Und bei Nießbrauch in Bayern sowohl der Nießbraucher wie auch der Eigentümer, in Sachsen nur der Eigentümer.

Jede Eigentumswohnung bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit und bedarf einer eigenen Grundsteuererklärung.

Die Betroffenen erhalten bis Juli von den Finanzverwaltungen Informationsschreiben mit einem Aktenzeichen → dieses Aktenzeichen ist für die Abgabe der Erklärung erforderlich.

Bayern:

Hat ein eigenes Grundsteuermodell mit relativ wenig Datenangaben. Insbesondere wird der Bodenrichtwert nicht abgefragt. Im Internet finden Sie über "https://grundsteuer.bayern.de" eine sehr umfassende Ausfüllanleitung.

Für die Grundsteuererklärung brauchen die Eigentümer die Wohnungseigentumsverwaltung nicht! Denn einige Daten (wie z.B. der Einheitswertbescheid oder die Blatt-Nr. jeder Wohnung) liegen der Verwaltung nämlich überhaupt nicht vor.

Leider sind die Anforderungsbriefe der Finanzbehörde missverständlich formuliert. Dier Abfrage nach weiteren Miteigentümern verwirrt viele. Damit sind aber nicht die anderen Wohnungseigentümer gemeint. Sie müssen also keine Angaben zu Ihren Miteigentümern machen. Vielmehr sind diese Felder nur dann auszufüllen, wenn diese Wohnung noch einer weiteren oder mehreren weiteren Personen mit gehört, Sie also nicht Alleineigentümern dieser Wohnung sind.

Bei Grundstücksgröße geben Sie die Grundstücksfläche des Gesamtgrundstücks an. Das finden Sie meist in der Teilungserklärung oder dem Kaufvertrag oder einem Grundbuch- oder Katasterauszug. Alternativ über den BayernAtlas, der für einige Monate kostenfrei nutzbar ist. hr Anteil daran entspricht dem Miteigentumsanteil = Tausendstel. Hat das Grundstück also z.B. 2.000 m² und Ihre Wohnung 100/1.000stel Miteigentumsanteil, geben Sie bei Fläche 2.000 m² und bei Ihrem Anteil 100/1.000 an. Die Fläche Ihrer Wohnung finden Sie in der Teilungserklärung und/oder dem Kaufvertrag oder in der Jahresabrechnung (wenn Verteilung nach m²) bwz. der Heizkostenabrechnung (Achtung: wenn dort explizit eine "nur beheizte Fläche" genannt ist wären noch 25 % der Fläche eines Balkons oder einer Terrasse dazuaddieren).

Sachsen:

Da Sachsen sich am Bundesmodell orientiert sind hier mehr Daten als in Bayern anzugeben. Informationen und Hilfen im Internet finden Sie über "https://Finanzamt.Sachsen.de/Grundsteuer". Auch das Geoportal ist kostenfrei nutzbar.

 

• Zensus 2022

Von den Eigentümern werden leider auch Daten zum Gebäude abgefragt Zur Hilfe: Die Heizungsart finden Sie auf der Heizkostenabrechnung, Baujahr der Wohnanlage ist i.d.R. entweder das Jahr der Beurkundung der Teilungserklärung oder das Folgejahr, die Art des Gebäudes kennen Sie aus eigener Inaugenscheinnahme und die Zahl der Wohnungen je Haus (sofern Sie nicht selbst das Haus bewohnen) können Sie ebenfalls aus der Teilungserklärung entnehmen.

 

•"Corona"...

macht scheint nun doch sich der Endemie zu nähern (wenn es nicht schon der Fall ist) und erlaubt uns wieder normale Eigentümerversammlungen. Drücken wir die Daumen, dass sich das über den Winter so fortsetzt. Wir alle hätten es verdient!

Impressum Datenschutz Informationspflichten Kontakt Startseite